Häufige Fragen

In welchen Regionen der Schweiz sind wir tätig?

Die AHW Alterswohnhilfe GmbH bietet ihre Dienste der Seniorenbetreuung und Altenbetreuung in der gesamten Schweiz an.

Was unterscheidet uns von anderen Betreuungs-Agenturen?

Im Gegensatz zu anderen Betreuungsagenturen wechseln wir die Betreuerinnen nicht einfachheitshalber nach 3 Monaten aus, sondern setzen ein gut passendes 2-er Team zusammen, welches sich im 1 Monats-Rhythmus abwechselt. Gemäss unseren Erfahrungen ist der langfristige Vertrauensaufbau auf 2 bestimmte Personen bzw. Betreuerinnen einfacher und angenehmer als alle 3 Monate die Betreuung komplett neu aufbauen zu müssen. Die Kontinuität gewährleistet unseren hohen Betreuungsstandard, bessere Arbeitsbedingen für die Betreuerin und schafft eine tragfähige Vertrauensbasis, auch gegenüber den Angehörigen.

Unsere Betreuerinnen sind uns sehr wichtig. Deshalb profitieren unsere Seniorenbetreuerinnen ab dem ersten Einsatztag von besten Arbeitsbedingungen für die Betreuerinnen, wie Pensionskassenleistungen und Feiertagsentschädigung. Zudem kümmern wir uns vollumfänglich um die für Ausländer recht kompliziert erscheinende Schweizer Krankenkasse. Unsere Entlohnung an die Mitarbeiter ist in der Branche überdurchschnittlich hoch.


Was deckt die Seniorenbetreuung alles ab?

Die bei der betreuungsbedürftigen Person wohnende Seniorenbetreuerin entlastet die Angehörigen und erledigt dabei u.a. folgende Tätigkeiten:
24-Stunden-Betreuung vor Ort / Begleitung zum Arzt / Begleitung bei Spaziergängen / Vorlesen und Gespräche / Kochen / Hauswirtschaft / Einkaufen / Wäsche waschen / Bügeln / Wohnung aufräumen und säubern / Bettenmachen.
Unsere Betreuerinnen haben u.a. Erfahrung in der Betreuung von Senioren mit Demenz, Alzheimer, Parkinson, Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Arthrose, Diabetes, Inkontinenz, Epilepsie, Thrombosen, Bettlägerigkeit, Geh- und Sehbehinderungen sowie im Umgang mit psychischen Erkrankungen.
So können die Senioren in ihrer gewohnten Umgebung daheim bzw. in ihren eigenen vier wänden wohnen bleiben. Die Senioren werden in dieser Art der 24-Stunden-Betreuung in einer 1:1 Begleitung betreut und entlasten so die Angehörigen.



Wichtig: Alle Pflegeleistungen im Rahmen der Behandlungspflege (wie Medikamente richten, Spritzen verabreichen, Wunden versorgen, Blutentnahmen durchführen etc.) wie in der KLV Art. 7 Abs. 2 lit. b. und c. beschrieben, werden nicht durch die Arbeitnehmer im Namen der AWH Alterswohnhilfe GmbH erbracht. Hierfür bieten wir gerne eine Partner-Spitex mit der nötigen Bewilligung auf.

Wird auch nur stundenweise Betreuung angeboten?

Ja, die Betreuung auf Stundenbasis bieten wir ebenfalls an. Die Mindesteinsatzdauer beträgt 2 Stunden und kostet CHF 59.– pro Stunde, exkl. MwSt. und Wegpauschale von CHF 15.–. So können Sie auf eine Spitex verzichten, die Angehörigen werden entlastet, sie können länger in den gewohnten vier Wänden verbleiben und daheim eine herzliche und erfahrene Begleitung erhalten.

Wer ist die Betreuungshilfe?

Bei den Betreuerinnen handelt es sich um EU-Bürgerinnen, welche hauptsächlich aus der Slowakei, Polen oder Rumänien stammen. In diesen Ländern wird der 3-Generationenhaushalt noch aktiv gelebt. Zudem stellen wir immer wieder eine hohe Arbeitsmotivation, grosser Respekt und viel Herzlichkeit im Umgang mit älteren Menschen fest.


Sie müssen deshalb auch keinen Arbeitsvertrag abschliessen. Da Sie kein Arbeitgeber sind, brauchen Sie sich auch nicht um die Formalitäten wie Amtsgänge, Ferienvertretung, Ersatz in Krankheitsfällen, Sozialabgaben, Steuern, Krankentaggeld- und Unfallversicherungen zu kümmern. Im Gegensatz zu anderen Betreuungsagenturen wechseln wir den Betreuer nicht nach 3 Monaten aus, sondern setzen ein gut passendes 2-er Team zusammen, welches sich selbst im 1-Monat-Rhythmus abwechselt.


Unseres Erachtens ist der Vertrauensaufbau auf 2 bestimmte Personen bzw. Betreuer einfacher und angenehmer, als alle 3 Monate die Betreuung komplett neu aufbauen zu müssen. Zudem ensteht auf diese Weise keine Ferienproblematik und falls eine Betreuerin verunfallt oder krank wird, haben wir eine zweite Betreuerin, die die Situation vor Ort kennt und sofort einspringen kann.

24-Stunden-Betreuung – Wie sehen die Rahmenbedingungen aus?

Für die Betreuerin muss zwingend ein eigenes Zimmer mit Internetanschluss zur Verfügung stehen. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind zusatzlich unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause im Vergleich zum Pflegeheim?

Unsere 24-Stunden-Betreuung beginnt bei CHF 270.- pro Tag, das sind rund CHF 8’200.- pro Monat. Darin enthalten sind Lohn, Sozialabgaben, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, An- und Abreise sowie der Ersatz bei Ausfall, exkl. MwSt. Zusätzliche Arbeitgeberkosten entstehen Ihnen nicht.

Im Pflegeheim setzen sich die Kosten aus drei Teilen zusammen. Die Pensions- und Betreuungstaxe tragen Sie vollständig selbst. Die Pflegekosten teilen sich Krankenkasse, Kanton beziehungsweise Gemeinde und Bewohner, wobei der Bewohneranteil gesetzlich begrenzt ist. Je nach Kanton und Pflegestufe bleiben so bis zu rund CHF 8’000.- pro Monat an Ihnen hängen.

Drei Punkte werden im Vergleich regelmässig übersehen:

Die Hilflosenentschädigung der SVA von bis zu CHF 2’016.- pro Monat erhalten Sie einkommens- und vermögensunabhängig, auch zu Hause. Die Entschädigung für eine Betreuung in einem Heim beträgt lediglich die Hällfte davon, also CHF 1’008.- pro Monat.

Betreuungskosten sind in der Regel steuerlich abziehbar, wenn der tägliche Pflege- und Betreuungsaufwand 60 Minuten übersteigt.

Medizinische Pflegeleistungen der Spitex rechnet die Krankenkasse weiterhin ab, unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Heim leben.

Unter dem Strich liegt die Betreuung zu Hause bei vielen unserer Kunden im gleichen Kostenrahmen wie ein Heimplatz. Der Unterschied liegt darin, was Sie dafür bekommen: eine Bezugsperson statt eines Schichtplans, die eigene Wohnung statt eines Zimmers.

Bezahlt die Krankenkasse etwas?

Ja, unsere Dienstleitungen sind bei den Krankenkassen als Haushaltshilfe anerkannt. Je nach Zusatzversicherung und Krankenkasse werden Kosten für die Haushaltshilfe von bis zu ca. CHF 6’000.– pro Jahr übernommen. Was viele nicht wissen: einkommens- und vermögensunabhängig haben Sie ein Anrecht auf Hilflosenentschädigung durch die SVA. Dies kann bis zu CHF 2’016.– pro Monat betragen. Weitere Auskünfte gibt Ihnen die kantonale SVA-Stelle. Siehe auch unsere Seite «Kosten».

Über Spitexpartner sind wir in der Lage einen grösseren Teil der Kosten über die Krankenkasse abzurechnen und Ihnen daraus zwischen rund CHF 2’000.– bis CHF 5’000.– pro Monat zurückzuerstatten. So kann die Gesamtkostenbelastung auf CHF 5’000.– und weniger pro Monat reduziert werden.

Steuerabzug, wie sieht es da aus?

Steuerrechtliche Abzüge sind auch für Betreuungsdienste möglich. In der Regel können 100% der Kosten in Abzug gebracht werden, wenn der tägliche Pflege- und Betreuungsaufwand 60 Minuten übersteigt. Hierzu das Merkblatt, gültig für den Kanton Zürich: Link zum Merkblatt Kanton Zürich. Für die Kantone Bern, Basel, St. Gallen, Luzern und viele weitere Kantone empfehlen wir Ihnen dies direkt mit dem jeweiligen Steueramt im Wohnsitzkanton vorgängig abzuklären.

Wie lange dauert es eine geeignete Seniorenbetreuung zu finden?

In der Regel reichen 5 – 8 Arbeitstage aus, bis für Sie eine geeignete Betreuungsperson gefunden und angereist ist. In Ausnahmefällen können wir auch innerhalb von ca. 48 – 72 Stunden eine Seniorenbetreuerin organisieren. Aber um wirklich die richtige Hilfe für Ihre Betreuung zu Hause zu finden, sollten Sie uns rechtzeitig informieren.

Sind die Betreuungsmitarbeiter versichert, wenn bei einem Einsatz versehentlich etwas beschätigt wird?

Viele Betriebshaftpflichtversicherungen schliessen Schäden an Gegenständen aus, die sich während der Betreuung oder Bearbeitung in den Händen der Mitarbeitenden befinden. Unsere Betriebshaftpflicht umfasst eine zusätzliche Deckung für Bearbeitungs und Obhutsschäden. Dadurch besteht auch Versicherungsschutz, wenn bei der Unterstützung im Haushalt oder während der Betreuung versehentlich ein persönlicher Gegenstand einer Kundin oder eines Kunden beschädigt wird. Das bietet unseren Kundinnen und Kunden zusätzliche Sicherheit und unterstreicht unseren sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Eigentum.

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