Durch unsere Zusammenarbeit mit ausgewählten Spitex Partnern profitieren Sie von Kassenleistungen für die Grundpflege. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies oft durchschnittlich zwei Stunden pro Tag sind und wir somit ca. CHF 1’000.— bis CHF 2’000.–/ Monat in Abzug bringen können.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Situation ist nicht erheblich, also einkommens- und vermögensunabhängig, sondern einzig die tatsächlichen Einschränkungen.
Die Anmeldung für einen Assistenzbeitrag muss bei der IV-Stelle im Wohnkanton eingereicht werden.
Erwachsene haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben. Der Anspruch entsteht mit der Leistungsanmeldung für den Assistenzbeitrag und erlischt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (z.B. Heimeintritt). Nach Erreichen des Rentenalters wird ein bestehender Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang fortgeführt.
Die Höhe des Assistenzbeitrags wird vor Ort und aufgrund des regelmäßigen Hilfebedarfs abgeklärt und festgelegt. Der Assistenzbeitrag kennt drei Ansätze. In diesen Ansätzen sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge sowie die Ferienentschädigung inbegriffen. Für den Assistenzbeitrag gibt es drei Stundenansätze:
Die Anmeldung für einen Assistenzbeitrag muss bei der IV-Stelle im Wohnkanton eingereicht werden.
Durch unsere Zusammenarbeit mit ausgewählten Spitex Partnern profitieren Sie von Kassenleistungen für die Grundpflege. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies oft durchschnittlich zwei Stunden pro Tag sind und wir somit ca. CHF 1’000.— bis CHF 2’000.–/ Monat in Abzug bringen können.
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