Häufige Fragen

In welchen Regionen der Schweiz sind wir tätig?

Die AHW Alterswohnhilfe GmbH bietet ihre Dienste der Seniorenbetreuung und Altenbetreuung in der gesamten Schweiz an.

Was unterscheidet uns von anderen Betreuungs-Agenturen?

Im Gegensatz zu anderen Betreuungsagenturen wechseln wir die Betreuerinnen nicht einfachheitshalber nach 3 Monaten aus, sondern setzen ein gut passendes 2-er Team zusammen, welches sich im 1 Monats-Rhythmus abwechselt. Gemäss unseren Erfahrungen ist der langfristige Vertrauensaufbau auf 2 bestimmte Personen bzw. Betreuerinnen einfacher und angenehmer als alle 3 Monate die Betreuung komplett neu aufbauen zu müssen. Die Kontinuität gewährleistet unseren hohen Betreuungsstandard, bessere Arbeitsbedingen für die Betreuerin und schafft eine tragfähige Vertrauensbasis, auch gegenüber den Angehörigen.

Unsere Betreuerinnen sind uns sehr wichtig. Deshalb profitieren unsere Seniorenbetreuerinnen ab dem ersten Einsatztag von besten Arbeitsbedingungen für die Betreuerinnen, wie Pensionskassenleistungen und Feiertagsentschädigung. Zudem kümmern wir uns vollumfänglich um die für Ausländer recht kompliziert erscheinende Schweizer Krankenkasse. Unsere Entlohnung an die Mitarbeiter ist in der Branche überdurchschnittlich hoch.
Und sollte einmal im Haushalt etwas kaputtgehen, sind unsere Betreuerinnen gegen “Schäden an direkt bearbeiteten Sachen” versichert. Bei den meisten anderen Anbietern ist dies nicht mitversichert.

Was deckt die Seniorenbetreuung alles ab?

Die bei der betreuungsbedürftigen Person wohnende Seniorenbetreuerin entlastet die Angehörigen und erledigt dabei u.a. folgende Tätigkeiten:
24-Stunden-Betreuung vor Ort / Begleitung zum Arzt / Begleitung bei Spaziergängen / Vorlesen und Gespräche / Kochen / Hauswirtschaft / Einkaufen / Wäsche waschen / Bügeln / Wohnung aufräumen und säubern / Bettenmachen.
Unsere Betreuerinnen haben u.a. Erfahrung in der Betreuung von Senioren mit Demenz, Alzheimer, Parkinson, Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Arthrose, Diabetes, Inkontinenz, Epilepsie, Thrombosen, Bettlägerigkeit, Geh- und Sehbehinderungen sowie im Umgang mit psychischen Erkrankungen.
So können die Senioren in ihrer gewohnten Umgebung daheim bzw. in ihren eigenen vier wänden wohnen bleiben. Die Senioren werden in dieser Art der 24-Stunden-Betreuung in einer 1:1 Begleitung betreut und entlasten so die Angehörigen.



Wichtig: Unsere Mitarbeiter erbringen keine bewilligungspflichtige Pflegeleistungen. Sie sind durch dafür qualifiziertes Personal durchzuführen und werden durch eine Spitex übernommen, welche wir bei Bedarf organisieren.

Wird auch nur stundenweise Betreuung angeboten?

Ja, die Betreuung auf Stundenbasis bieten wir ebenfalls an. Die Mindesteinsatzdauer beträgt 2 Stunden und kostet CHF 59.– pro Stunde, exkl. MwSt. und Wegpauschale von CHF 15.–. So können Sie auf eine Spitex verzichten, die Angehörigen werden entlastet, sie können länger in den gewohnten vier Wänden verbleiben und daheim eine herzliche und erfahrene Begleitung erhalten.

Wer ist die Betreuungshilfe?

Bei den Betreuerinnen handelt es sich um EU-Bürgerinnen, welche hauptsächlich aus der Slowakei oder Polen stammen. In diesen Ländern wird der 3-Generationenhaushalt noch aktiv gelebt. Zudem stellen wir immer wieder eine hohe Arbeitsmotivation, grosser Respekt und viel Herzlichkeit im Umgang mit älteren Menschen fest.


Sie müssen deshalb auch keinen Arbeitsvertrag abschliessen. Da Sie kein Arbeitgeber sind, brauchen Sie sich auch nicht um die Formalitäten wie Amtsgänge, Ferienvertretung, Ersatz in Krankheitsfällen, Sozialabgaben, Steuern, Krankentaggeld- und Unfallversicherungen zu kümmern. Im Gegensatz zu anderen Betreuungsagenturen wechseln wir den Betreuer nicht nach 3 Monaten aus, sondern setzen ein gut passendes 2-er Team zusammen, welches sich selbst im 1 Monat-Rhythmus abwechselt.


Unseres Erachtens ist der Vertrauensaufbau auf 2 bestimmte Personen bzw. Betreuer einfacher und angenehmer, als alle 3 Monate die Betreuung komplett neu aufbauen zu müssen. Zudem ensteht auf diese Weise keine Ferienproblematik und falls eine Betreuerin verunfallt oder krank wird, haben wir eine zweite Betreuerin, die die Situation vor Ort kennt und sofort einspringen kann.

24-Stunden-Betreuung – Wie sehen die Rahmenbedingungen aus?

Für die Betreuerin muss zwingend ein eigenes Zimmer mit Internetanschluss zur Verfügung stehen. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind zusatzlich unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

Das Konzept der Seniorenbetreuung zuhause beinhaltet mit einem Gesamtpreis, ohne versteckte Kosten, eine einfache und klare Preisgestaltung. Die Kosten der Altersbetreuung richten sich fairerweise je nach der Betreuungsintensität, zwischen CHF 250.- und 280.- pro Tag (ca. CHF 7’500.- bis 8’400.- pro Monat) und beinhalten alle anfallenden Kosten. Die Tagessätze werden tagesgenau abgerechnet und verstehen sich bei freier Kost und Logis, exkl. MwSt. In der Regel sind die Kosten unserer Dienstleistung um einiges tiefer als die eines Altersheim-Pflegeplatzes. Der Unterschied ist aber eigentlich noch höher, wenn man die 1 zu 1 Betreuungssituation mitberücksichtigt. Im Gegensatz zu unserem betreuten Wohnen ist die Betreuungssituation in einer Seniorenresidenz oder bei einem Pflege- oder Altersheim eher im Verhältnis 1 Betreuungsperson zu 10 Senioren. Gerne lassen wir Ihnen eine Offerte zukommen. Sie erhalten jeweils monatlich eine Rechnung, welche innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist.

Bezahlt die Krankenkasse etwas?

Ja, unsere Dienstleitungen sind bei den Krankenkassen als Haushaltshilfe anerkannt. Je nach Zusatzversicherung und Krankenkasse werden Kosten für die Haushaltshilfe von bis zu ca. CHF 4’000.– pro Jahr übernommen. Was viele nicht wissen: einkommens- und vermögensunabhängig haben Sie ein Anrecht auf Hilflosenentschädigung durch die SVA. Dies kann bis zu CHF 948.– pro Monat betragen. Weitere Auskünfte gibt Ihnen die kantonale SVA-Stelle.

Steuerabzug, wie sieht es da aus?

Steuerrechtliche Abzüge sind auch für Betreuungsdienste möglich. In der Regel können 100% der Kosten in Abzug gebracht werden, wenn der tägliche Pflege- und Betreuungsaufwand 60 Minuten übersteigt. Hierzu das Merkblatt, gültig für den Kanton Zürich: Link zum Merkblatt Kanton Zürich. Für die Kantone Bern, Basel, St. Gallen, Luzern und viele weitere Kantone empfehlen wir Ihnen dies direkt mit dem jeweiligen Steueramt im Wohnsitzkanton vorgängig abzuklären.

Wie lange dauert es eine geeignete Seniorenbetreuung zu finden?

In der Regel reichen 5 – 8 Arbeitstage aus, bis für Sie eine geeignete Betreuungsperson gefunden und angereist ist. In Ausnahmefällen können wir auch innerhalb von ca. 48 – 72 Stunden eine Seniorenbetreuerin organisieren. Aber um wirklich die richtige Hilfe für Ihre Betreuung zu Hause zu finden, sollten Sie uns rechtzeitig informieren.

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